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#Menschenwürde

Neue Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Tung Nguyen/PixabayArzt steht im Gang eines Krankenhauses, im Hintergrund ein Krankenbett und Menschen

Abschiebungen aus stationärer Behandlung sind grundsätzlich ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Abschiebungen können den Gesundheitszustand der betroffenen Person massiv und auch langfristig verschlechtern und so schwerwiegende Folgen haben. Dennoch kommt es immer wieder zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen aus dem Krankenhaus und anderen stationären Einrichtungen. Eine erste unabhängige bundesweite Meldestelle dokumentiert Vorfälle von Abschiebungen und Abschiebeversuchen im Kontext stationärer Behandlung.

Erfahrungen teilen: Abschiebungen sichtbar machen

Abschiebesituationen sind auch für Beschäftigte in Kliniken und Krankenhäusern verunsichernd und können überfordern. Materialien der Meldestelle informieren über Rechte und Möglichkeiten in Abschiebesituationen und wollen ermutigen, auch gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl Ihrer Patient*innen einzutreten.

Ziel ist es, die Zustände sichtbar zu machen und sich für die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten von geflüchteten Patient*innen sowie für ethische Standards in Medizin und Gesundheitsversorgung einzusetzen.

Vorfall melden! Schlecht dokumentiert bedeutet kaum sichtbar

Abschiebungen aus Krankenhäusern und Kliniken sind schlecht dokumentiert. Es gibt keine keine systematische Erfassung und keine belastbaren Zahlen für das Bundesgebiet. Gleichzeitig gelangen immer wieder erschreckende Geschichten einzelner Fälle aus verschiedenen Teilen Deutschlands in die Presse oder werden von zivilgesellschaftlichen Stellen dokumentiert. Wie hoch die Dunkelziffer ist, weiß niemand.

Medizinische und ethische Grundsätze

Ärztliches Handeln hat sich auch bei Inanspruchnahme durch Behörden an den ethischen und medizinischen Grundsätzen auszurichten, wie sie in den Grundsätzen des Genfer Gelöbnisses und den Berufsordnungen der Ärztekammern sowie in Beschlüssen des Deutschen Ärztetags niedergelegt sind (siehe dazu etwa Beschlussprotokoll 122. Deutscher Ärztetag Münster 2019 Drucksache Ib – 100).

Als Freiberufler*innen sind Ärzt*innen nicht an Weisungen ihrer nicht-ärztlichen Arbeitgeber oder Behörden gebunden. Diese Unabhängigkeit der medizinischen Behandlung ist ein unabdingbarer Grundsatz im Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Konkret heißt das, dass z. B. weder Krankenkassen, kaufmännische Direktionen noch eben Behörden Ärzt*innen vorschreiben dürfen, wie sie ihre Patient*innen behandeln. Gleichermaßen können Dritte nicht entgegen der ärztlichen Einschätzung verlangen, dass Patient*innen aus stationärer Behandlung entlassen werden. Bei einer Abschiebung eines Patienten oder einer Patientin aus einer Klinik gelten grundsätzlich besonders strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Ärzt*innen sind im Rahmen der medizinischen Behandlung gehalten, die Umstände abzuwenden, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Patient*innen führen können. Darüber hinaus sind Ärzt*innen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 9 MBO-Ä). Die ärztliche Schweigepflicht ist von grundlegender Bedeutung und dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient*in. Die Vertrauensbeziehung wird durch die ärztliche Mitwirkung bei einer Abschiebemaßnahme verletzt. Damit der Schutz des Patientengeheimnisses nicht ins Leere läuft, haben Ärzt*innen auch ein Zeugnisverweigerungsrecht (etwa in Strafverfahren), welches deren Mitarbeiter*innen einschließt (§§ 53, 53a StPO).

Der Deutsche Ärztetag hat 2017 bekräftigt, dass geflüchtete Menschen in stationärer Behandlung nicht reisefähig sind und dementsprechend nicht abgeschoben werden dürfen (Beschlussprotokoll 120. Deutscher Ärztetag Freiburg Antrag Ib – 134, S. 131). Dennoch kommt es in Deutschland immer wieder zu Abschiebungen von Patient*innen im Kontext stationärer Krankenhausbehandlung. Diese Vorgehensweise stellt für die Betroffenen eine massive Belastung dar und verunsichert zudem Mitpatient*innen und Beschäftigte.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (Art. 1 GG)

Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Handreichung: Abschiebungen aus stationärer Behandlung: Rechte und Möglichkeiten des Klinikpersonals

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